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Inhaltliches zur Kinderbetreuungsordnung Neu und zur Tarifordnung Neu

Die Kindergartenbetreuungsordnung wurde auf Gemeindeebene vorwiegend im Wortlaut adaptiert, bringt aber wenig Veränderung. Was bisher auf Gemeindeebene noch nicht in der Kinderbetreuungsordnung vorgesehen war, ist eine Zahnärztliche Untersuchung und ein Sehtest der „Schulanfänger“. Diese werden je nach Bedarf organisiert.

Was allerdings einige neue Punkte beschert, ist das OÖ Kinderbetreuungsgesetz, das mit 2017 auf Landesebene überarbeitet wurde und auf das sich die Kinderbetreuungseinrichtungsordnung der Gemeinde St. Gotthard bezieht. Die Veränderungen im OÖ Kinderbetreuungsgesetz sind hier (Punkt 1.1 bis 1.6) zusammengefasst.

 

Interessant ist vor allem, die Vereinfachung der Überschreitung der Kinderzahl. Bisher galt: Sollten in einer Kindergarten-Gruppe mehr Kinder aufgenommen werden als erlaubt, so muss die Aufsichtsbehörde (das Land OÖ) die Überschreitung bewilligen. Mit der aktuellen Novellierung kann eine Überschreitung der Träger (Gemeinde) selbst beschließen. Einerseits ist damit die Eigenverantwortung der Träger gestärkt (wie im Schreiben des Land OÖ argumentiert wird). Andererseits heißt das, dass die Kindergruppe, die eine Pädagogin zu betreuen hat, relativ leicht vergrößert werden kann. Langfristig kann das einen Rückgang der Betreuungsqualität bedeuten, und nicht wie seit Jahrzehnten angestrebt, eine Verbesserung der Qualität und eine Etablierung des Kindergartens als erste Bildungseinrichtung.

Schon vor zehn Jahren war die Debatte um die Aufwertung des Kindergartens nicht mehr neu. Kleinere Gruppen, höhere Ausbildungen für PädagogInnen und bessere Rahmenbedingungen werden seit langem versprochen. Manches davon wäre dringend notwendig, damit der Kindergarten tatsächlich als erste Bildungseinrichtung wahrgenommen wird. Die PädagogInnen tun was sie können, aber die Rahmenbedingungen machen ihnen die Arbeit nicht leicht.

 

Als zweiter Tagesordnungspunkt wurde die Tarifordnung für den Kindergarten der Gemeinde St. Gotthard beschlossen. Die Position der SPÖ St. Gotthard ist hier ganz klar gegen die neu eingeführten Nachmittagsgebühren. Die SPÖ St. Gotthard hat dazu ausführlich Stellung genommen. Die in der Gemeinderatssitzung vorgebrachten Argumente lesen Sie hier: 2018.02.06_StellungsnahmeSPÖ

 

Die Stellungnahme zum politischen Vorgehen finden Sie hier.

 

Was bedeutet die Tarifordnung für die Nachmittagsbetreuung?

Eltern haben ab 01.02.2018 für den Kindergartenbesuch nach 13:00 zu zahlen. Es wurden Mindest- und Höchstbeiträge festgelegt, die sich am Haushaltseinkommen der Familie orientieren. Zudem gibt es einen Zweitages, einen Dreitages- und einen Viertagestarif. (Unser Kindergarten bietet nur an 4 Tagen Nachmittagsbetreuung). Der Zweitagestarif beträgt 50% vom vollen Tarif.

Der Dreitagestarif beträgt 70 % vom vollen Tarif.

Besuchen mehrere Kinder einer Familie nachmittags den Kindergarten, so ist für das zweite Kind ein Geschwisterabschlag von 30% und für jedes weitere Kind ein Abschlag von 50% vorgesehen:

 

Der volle Tarif bewegt sich (je nach Haushaltseinkommen) zwischen 42 € Mindestbeitrag und 110 € Höchstbeitag.

 

Auf Antrag kann der Mindestbeitrag aus besonders berücksichtigungswürdigen Gründen weiter herabgesetzt bzw. zur Gänze nachgesehen werden.

Die SPÖ St. Gotthard möchte auf diesen Absatz besonders hinweisen und jene Eltern, denen die Nachmittagsgebühr Schwierigkeiten bereitet, aufmuntern, mit der Gemeinde oder dem Gemeindevorstand (von der SPÖ: Karl Luckeneder und Max Kaindlstorfer) Kontakt aufzunehmen. Im Gespräch kann geklärt werden, wie und ob ein individuelles Senken der Gebühr möglich ist.

 

Mit einem Zitat von Bildungsausschuss-Obfrau Victoria Hofstätter

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