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Das politische Vorgehen rund um die neuen Kinderbetreuungsgesetze

Dass Nachmittagsgebühren vom Land OÖ eingeführt werden, ist seit Dezember bekannt. Wie sich diese berechnen wurde am 15.01.2018 auf Landesebene beschlossen. Die Gebühren müssen ab 01.02.2018 eingehoben werden. In den zwei Wochen von Beschlussfassung des Landes OÖ bis zur Umsetzung durch die Gemeinden mussten nun alle Rechtsträger eine eigene Tarifordnung erlassen bzw. die bestehende novellieren. Handelt es sich um einen Gemeindekindergarten, bedeutet das eine extra einberufene Gemeinderatssitzung in diesem kurzen Zeitfenster.

In der Abstimmung rund um den Tagesordnungspunkt mussten wir aber „dem Land OÖ gehorchen“. So verstanden wir die Botschaft des Land OÖ relativ deutlich: Wenn die Tarifordnung nicht beschlossen wird, kann man zukünftig nicht von Unterstützungen des Land OÖ ausgehen. Auf diese finanziellen Unterstützungen des Land OÖ ist aber St. Gotthard angewiesen, um Projekte umzusetzen. Insofern stimmte die Mehrheit der SPÖ-Gemeinderäte gegen die neue Tarifordnung, 3 SPÖ-Gemeinderäte sorgten aber für eine sichere Mehrheit im Gemeinderat, um zukünftig Landesförderungen für die Gemeinde erhalten zu können.

Dieses Vorgehen ist demokratiepolitisch höchst fragwürdig, da die Möglichkeit, die Tarifordnung abzulehnen, aus Sicht der SPÖ St. Gotthard nicht bestand.

Die inhaltlichen Aspekte rund um die neue Kinderbetreuungseinrichtungsordnung lesen Sie hier.

 

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